Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2011
Am 27. September 2009 hat das Schweizervolk einer befristeten Erhöhung der MwSt von 2011 bis 2017, zur Zusatzfinanzierung der Invalidensteuer zugestimmt.Der Normalsatz steigt von 7.6% auf 8%, der reduzierte Satz von 2.4% auf 2.5% und der Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen von 3.6% auf 3.8%.
Der Ertrag aus dieser befristeten Steuererhöhung fliesst vollständig der IV zu.
Zu weiteren Auskünften stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an.
Hofstetter + Co. AG (SCHWEIZ) · Dienstag 16. November 2010
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